Mitglieder des Flugsportclubs können in der äußerst aktiven und erfolgreichen Flugschule des Flugsportclubs die beiden vom Gesetzgeber vorgesehenen Lizenztypen LAPL(A) bzw. PPL(A) erwerben. Diese berechtigen (mit unterschiedlichem Geltungsbereich und Umfang (siehe Seite Übersicht Lizenzen) dazu,
- bei Sichtflugwetter
- einmotorige Flugzeuge mit Kolbenmotor (Berechtigung SEP) und/oder
- Reisemotorsegler (Berechtigung TMG) zu fliegen.
- Auch die Nachtflugberechtigung kann man in unserer Flugschule erwerben!
Voraussetzungen und nötige Unterlagen
- Mindestalter beim erstem Alleinflug 16 Jahre, für Lizenzerteilung 17 Jahre
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis für LAPL bzw. Klasse 2
- Zuverlässigkeitsüberprüfung („ZÜP“) für Luftfahrer
- Auszug aus dem Verkehrzentralregister Flensburg
- Nachweis über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (z.B. durch Kopie des Führerscheins)
- Kopie des Personalausweises
- 1 Passfoto
Umfang der Ausbildung
Der Gesetzgeber fordert mindestens 30 (LAPL) bzw. 45 (PPL) Flugstunden, davon mindestens 15 bzw. 25 mit Lehrer und 6 bzw. 10 im Alleinflug. (Erfahrungsgemäß werden deutlich mehr Flugstunden zum Erreichen der Ausbildungsziele benötigt.)
Ferner wird ein Sprechfunkzeugnis in deutscher oder englischer Sprache benötigt.
Erleichterungen sind möglich, wenn der Bewerber bereits im Besitz anderer Lizenzen (z.B. SPL – Segelfluglizenz) ist oder die Flugausbildung innerhalb von vier Monaten abschließt. (So ist es z.B. seit Juli 2024 auch möglich, Flugerfahrung als verantwortlicher Pilot auf aerodynamisch dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen für den Erwerb einer LAPL(A) anzurechnen.)
Für die praktische Grundausbildung stehen derzeit fünf Flugzeuge und ein Motorsegler zur Verfügung.
Das für Prüfung und Praxis nötige theoretische Wissen wir im FSC Aschaffenburg-Großostheim im Direktunterricht in Verbindung mit einem Fernlehrgang vermittelt.
Den Abschluss der Ausbildung bilden die theoretische und die praktische Prüfungen durch die Luftfahrtbehörde.
Weitere Informationen finden Sie hier auf unserem Flyer
Weitere Informationen bei unserem Ausbildungsleiter
Alternative
Die TMG-Berechtigung kann man auch auf Basis einer vorhandenen Segelfluglizenz LAPL(S) oder SPL mit einer Zusatzausbildung und -Prüfung erwerben – nähere Info siehe bei Ausbildung Segelflug und Motorsegler.