Änderungen bei den vom TWR angebotenen Diensten
NfL 2024-1-3106 vom 30. April 2024 und NfL 2024-1-3240 vom 9. Oktober erfordern die Anpassung der von unseren Mitarbeitern im Turm anzubietenden Dienste. Dies betrifft z.B. Übermittlung von konkreten Wetterdaten, Ausweichempfehlungen, Übermittlung von „Startup Daten“ für IFR-Flüge … Genauere Informationen enthält das Rundschreiben unserer Luftaufsicht vom 16. Oktober 2024, das an alle Vereinsmitglieder versandt wurde und auch hier zum Download bereit steht, ebenso wie die genannten NfL_2024-1-3106 und NfL 2024-1-3240.
Vorschläge für Vereinsmitglieder
Drohnenflüge im Raum AB-ALZ
Zwischen den Kliniken Aschaffenburg und Alzenau werden Drohnenflüge zum Transport medizinischen Materials zur Verwendung in den Laboren der Kliniken durchgeführt. Die Flughöhe beträgt maximal 335 ft / 101 m über Grund. Die Drohnen sind mit FLARM und ADS-B ausgerüstet.
VOR CHA abgeschaltet!
Der VOR-Teil des Funkfeuers Charlie ist seit 2.11.2023 abgeschaltet, das zugehörige NOTAM: A5744/23
Zoll-Anmeldepflicht für Flüge nach/von Helgoland (EDXH)
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass Flüge von und nach Helgoland-Düne (EDXH) zollrechtlich anzeige- bzw. anmeldepflichtig sind, da Helgoland nicht zum EU-Zollgebiet gehört!
Es gelten die Vorgaben der AIP-VFR.
→ Informationen zur Anmeldung