Die Angaben auf dieser und der folgenden Seite sind ohne Gewähr.
Einzig rechtsverbindlich sind die aktuelle AIP, NOTAMs und NfLs.
- Bitte beachten Sie die aktuellen Infos vom TWR
- Unser Flugplatz liegt unterhalb Luftraum C mit der Untergrenze 3500′.
- Segelflugbetrieb am Platz beachten!
- Überflug der umliegenden Ortschaften, des Freizeitgeländes und der Parkanlage Schönbusch östlich der Platzrunde unbedingt vermeiden!
- Mindest-Überflughöhe über die Straßen im Westen (60 ft GND) und Osten (50 ft GND) strengstens beachten!
Bilder vom Flugplatz
Flugplatzbenutzungsordnung
Flugplatzbenutzungsordnung als PDF-Download
Allgemeine Informationen
Kennung: EDFC
Lage:7 km südwestlich von Aschaffenburg;
Koordinaten 49°56’24″N 9°03’49″E;
Höhe über NN 125 m = 410 ft
GAFOR: Gebiet 45
Kontakt Luftaufsicht:
Tel.: +49 6o26 4933
Fax: +49 6o26 9936o6
E-Mail:
→ Weitere Kontaktinformationen
Frequenz/Kanal:
Aschaffenburg RADIO Kanal 132.430

Nicht zur Navigation verwenden! Es gilt die Darstellung der aktuellen AIP VFR!
Betriebszeiten: Während der Sommerzeit täglich von 08.00 Uhr LT bis Sonnenuntergang (sunset), während der Winterzeit täglich von 08.00 bis 20:00 Uhr LT
Zulassung: Verkehrslandeplatz für Flugzeuge bis 3500 kg Höchstabfluggewicht (5700 kg*), Hubschrauber bis 5700 kg, Motorsegler, Segelflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge, Ballone**mit vorheriger Genehmigung des Platzhalters
Einrichtungen: Landebahnbefeuerung und PAPI (optische Anflughilfe, nur Landerichtung 26)
Start-/Landebahnen: 840 m x 20 m, Asphalt, versetzte Schwellen:
Richtung 08: Startrollstrecke 780 m, Landerollstrecke 653 m
Richtung 26: Startrollstrecke 780 m, Landerollstrecke 704 m
Grasbahn für Segelflugzeuge (Flugzeuge u.a. nach Genehmigung durch den Platzhalter) südlich der Asphaltbahn.
Grenzkontrolle, Zollabfertigung
Passkontrolle bei Abflug/Ankunft in/aus Nicht-Schengen-Staaten:
Anmeldung bei der Luftaufsicht standardmäßig » online (siehe Kasten rechts), nur in Ausnahmefällen telefonisch, möglichst 24 h, spätestens 2 h vor Abflug bzw. Ankunft.
Zollabfertigung: bei Abflug/Ankunft in/aus Ländern, die nicht dem Zollgebiet der EU angehören:
Anmeldung wie oben möglichst 24 h, spätestens 3 h vor dem Flug
→ Infos vom Tower
IFR Ab- und Anflüge: → Infos vom Tower
Tankstelle: Super Plus, AVGAS100LL, JET A1;
Öl 80/100, W 80/100, 15 W-50, Turbo Öl
Towermannschaft – Beauftragte für Luftaufsicht (BfL): Manfred Brychcy, Michael Görz, Olaf Meindl, Alexander Nüßlein, Kevin Praschma
Landegebühren: für LFZ mit erhöhtem Schallschutz, Beispiele:
LFZ bis 1000 kg MTOW (auch Motorsegler und UL) 7,50 EUR
LFZ bis 1200 kg MTOW 10,00 EUR
LFZ bis 1400 kg MTOW 12,50 EUR
Zuschlag bei fehlendem Schallschutz: 50%
Rabatt auf Schulflüge außer Sa, So und an Feiertagen: 40%
Folgende Anfragen bitte über den airport-software Online Service an die Luftaufsicht richten:
- für Flüge aus/in Nicht-Schengen-Länder: Abfertigung durch die Bundespolizei
- für Flüge aus/in Nicht-EU-Länder: Abfertigung durch den Zoll
Die Nutzung der as Online Services ist als Gast oder als registrierter Benutzer möglich. Wenn Sie die as Online Services regelmäßig nutzen, ist die Registrierung empfehlenswert. Sie können dann Vorlagen erstellen und bei Anfragen darauf zurückgreifen.
Bezahlung per aerops möglich.
Übrigens: Für Oldtimer (vor Baujahr 1960 und unter 1200 kg MTOW) ist die erste Landung an einem Tag gebührenfrei!
→ Landegebührenordnung, MWSt-Satz 19%
Abstellgebühren:pro Tag im Freien, Beispiele: LFZ bis 1200 kg MTOW (auch Motorsegler und UL) 4,13 EUR
Hallenplätze:Es sind Hallenplätze für Flugzeuge aller Größenordnungen im Rahmen der Flugplatzzulassung vorhanden. Bitte richten Sie Ihre Anfrage betreffs Verfügbarkeit an den Vorstand! Für kurzzeitige Unterstellung ist Hallenplatz nur sehr beschränkt verfügbar – bei Bedarf (z.B. für Oldtimer) bitte vorher anfragen!