FSCA Aschaffenburg Mitgliederbereich

Half a mile of highway will take you just half a mile

Half a mile of runway will take you anyway

Die Angaben auf dieser und der folgenden Seite sind ohne Gewähr.
Einzig rechtsverbindlich sind die aktuelle AIP, NOTAMs und NfLs.

  • Bitte beachten Sie die aktuellen Infos vom TWR
  • Unser Flugplatz liegt unterhalb Luftraum C mit der Untergrenze 3500′.
  • Segelflugbetrieb am Platz beachten!
  • Überflug der umliegenden Ortschaften, des Freizeitgeländes und der Parkanlage Schönbusch östlich der Platzrunde unbedingt vermeiden!
  • Mindest-Überflughöhe über die Straßen im Westen (60 ft GND) und Osten (50 ft GND) strengstens beachten!

Bilder vom Flugplatz

Flugplatzbenutzungsordnung

Flugplatzbenutzungsordnung als PDF-Download

Allgemeine Informationen

Kennung: EDFC

Lage:7 km südwestlich von Aschaffenburg;
Koordinaten 49°56’24″N 9°03’49″E;
Höhe über NN 125 m = 410 ft

GAFOR: Gebiet 45

Kontakt Luftaufsicht:
Tel.: +49 6o26 4933
Fax: +49 6o26 9936o6
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
→ Weitere Kontaktinformationen

Frequenz/Kanal:
Aschaffenburg RADIO Kanal 132.430

Platzrunden FSCA - für Piloten Beispiel

Nicht zur Navigation verwenden! Es gilt die Darstellung der aktuellen AIP VFR!

Betriebszeiten: Während der Sommerzeit täglich von 08.00 Uhr LT bis Sonnenuntergang (sunset), während der Winterzeit täglich von 08.00 bis 20:00 Uhr LT

Zulassung: Verkehrslandeplatz für Flugzeuge bis 3500 kg Höchstabfluggewicht (5700 kg*), Hubschrauber bis 5700 kg, Motorsegler, Segelflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge, Ballone**mit vorheriger Genehmigung des Platzhalters

Einrichtungen: Landebahnbefeuerung und PAPI (optische Anflughilfe, nur Landerichtung 26)

Start-/Landebahnen: 840 m x 20 m, Asphalt, versetzte Schwellen:
Richtung 08: Startrollstrecke 780 m, Landerollstrecke 653 m
Richtung 26: Startrollstrecke 780 m, Landerollstrecke 704 m
Grasbahn für Segelflugzeuge (Flugzeuge u.a. nach Genehmigung durch den Platzhalter) südlich der Asphaltbahn.

Grenzkontrolle, Zollabfertigung

Passkontrolle bei Abflug/Ankunft in/aus Nicht-Schengen-Staaten:

Anmeldung bei der Luftaufsicht standardmäßig » online (siehe Kasten rechts), nur in Ausnahmefällen telefonisch, möglichst 24 h, spätestens 2 h vor Abflug bzw. Ankunft.

Zollabfertigung: bei Abflug/Ankunft in/aus Ländern, die nicht dem Zollgebiet der EU angehören:
Anmeldung wie oben möglichst 24 h, spätestens 3 h vor dem Flug
→ Infos vom Tower

IFR Ab- und Anflüge: → Infos vom Tower

Tankstelle: Super Plus, AVGAS100LL, JET A1;
Öl 80/100, W 80/100, 15 W-50, Turbo Öl

Towermannschaft – Beauftragte für Luftaufsicht (BfL): Manfred Brychcy, Michael Görz, Olaf Meindl, Alexander Nüßlein, Kevin Praschma

Landegebühren: für LFZ mit erhöhtem Schallschutz, Beispiele:
LFZ bis 1000 kg MTOW (auch Motorsegler und UL) 7,50 EUR
LFZ bis 1200 kg MTOW 10,00 EUR
LFZ bis 1400 kg MTOW 12,50 EUR
Zuschlag bei fehlendem Schallschutz: 50%
Rabatt auf Schulflüge außer Sa, So und an Feiertagen: 40%

Bezahlung per aerops möglich.

Übrigens: Für Oldtimer (vor Baujahr 1960 und unter 1200 kg MTOW) ist die erste Landung an einem Tag gebührenfrei!

→ Landegebührenordnung, MWSt-Satz 19%

Abstellgebühren:pro Tag im Freien, Beispiele: LFZ bis 1200 kg MTOW (auch Motorsegler und UL) 4,13 EUR

Hallenplätze:Es sind Hallenplätze für Flugzeuge aller Größenordnungen im Rahmen der Flugplatzzulassung vorhanden. Bitte richten Sie Ihre Anfrage betreffs Verfügbarkeit an den Vorstand! Für kurzzeitige Unterstellung ist Hallenplatz nur sehr beschränkt verfügbar – bei Bedarf (z.B. für Oldtimer) bitte vorher anfragen!


Flugplatz aktuell

Flugplatzfest
→ 75 Jahre FSCA


Für Piloten - bitte beachten:
→ Neue Infos vom TWR!


Vortragsreihe zur Flugsicherheit:
→ „ALLES FLUSI“


Petition
→ gegen Flugplatzschließung Salzgitter


Besondere Vögel zu Gast
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